Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Felicity Nannies & Signature Placements („Agentur “)

1.0 Zweck der Geschäftstätigkeit

Felicity Nannies & Signature Placements (nachfolgend „die Agentur“) ist darauf spezialisiert, Nannys, Maternity Nurses, Haushälter:innen und Lehrkräfte (nachfolgend „Kandidat:innen“) an private oder gewerbliche Auftraggeber:innen (nachfolgend „Kund:innen“) zur möglichen Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu vermitteln.

2.0 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den rechtsverbindlichen Rahmen für sämtliche Dienstleistungen der Agentur im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kandidat:innen. Mit dem Ausfüllen und Absenden des Kundenregistrierungsformulars (Client Application / Family Profile) erkennt der/die Kund:in diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen der Kund:innen finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von der Agentur bestätigt wurden.

3.0 Vermittlungen

Mit dem Ausfüllen des Kundenprofils beauftragt der/die Kund:in die Agentur mit der Suche nach einer geeigneten Kandidatin bzw. einem geeigneten Kandidaten. Der/die Kund:in ist berechtigt, vor Abschluss eines Arbeitsvertrages direkten Kontakt mit Kandidat:innen aufzunehmen. Die Vorstellung einer Kandidatin oder eines Kandidaten durch die Agentur stellt keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Eignung, Qualifikation oder Verfügbarkeit dar. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die Auswahlentscheidung. Die alleinige Verantwortung für die Einstellung sowie für die vertraglichen Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses liegt beim/bei der Kund:in.

3.1 Exklusivität der Vermittlung

Wurde eine Kandidatin oder ein Kandidat durch Felicity Nannies & Signature Placements vorgestellt, verpflichtet sich der/die Kund:in, jede spätere Anstellung, Buchung oder Beauftragung ausschließlich über die Agentur abzuwickeln. Jegliche direkte oder private Vereinbarung zwischen Kund:in und Kandidat:in ohne Einbindung der Agentur stellt einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und führt zur sofortigen Fälligkeit der vollständigen Vermittlungsgebühr.

3.2 Ad-hoc-, Kurzzeit- und informelle Einsätze

Nimmt eine von der Agentur vorgestellte Kandidatin bzw. ein vorgestellter Kandidat zu irgendeinem Zeitpunkt ad-hoc-, Wochenend- oder informelle Tätigkeiten für den Auftraggeber auf, die nicht im Rahmen einer gemäß Klausel 11.2 vereinbarten und in Rechnung gestellten temporären Vermittlung erfolgen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur unverzüglich zu informieren. In solchen Fällen wird eine pauschale Vermittlungsgebühr in Höhe von €1.200 an die Agentur fällig. Sollte sich der Einsatz anschließend zu einem dauerhaften oder regelmäßigen Beschäftigungsverhältnis entwickeln (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags, die ereinbarung wiederkehrender Arbeitszeiten oder eine fortlaufend geplante Tätigkeit), verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Einsatz gilt dann als dauerhafte Vermittlung, und die Vermittlungsgebühr wird gemäß Klausel 11.1 auf Grundlage des vereinbarten Bruttojahresgehalts der Kandidatin/des Kandidaten neu berechnet, abzüglich bereits gezahlter Ad-hocVermittlungsgebühren. Die unterlassene Mitteilung eines solchen Einsatzes stellt einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Diese Klausel gilt nicht für temporäre Einsätze, Reisebegleitungen oder Maternity-Nurse-Vermittlungen, die gemäß Klausel 11.2 abgerechnet werden.

4.0 Vertragsbeziehung

Nach erfolgreicher Vermittlung kommt ein Arbeitsverhältnis ausschließlich zwischen Kund:in und Kandidat:in zustande. Die Agentur ist zu keinem Zeitpunkt Arbeitgeberin der Kandidat:innen. Der/die Kund:in ist allein verantwortlich für sämtliche steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und rechtlichen Verpflichtungen, einschließlich kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

5.0 Haftungsausschluss

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verzögerungen im Vermittlungsprozess. Es besteht kein Anspruch auf Erfolg der Vermittlung oder auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Verluste jeglicher Art, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen einer vermittelten Kandidatin oder eines vermittelten Kandidaten entstehen.

6.0 Mitteilungspflicht bei Vertragsabschluss

Der/die Kund:in ist verpflichtet, die Agentur spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Abschluss eines Arbeitsvertrages schriftlich über den Vertragsabschluss sowie den vereinbarten Beschäftigungsbeginn zu informieren. Bei Nichteinhaltung behält sich die Agentur die Erhebung einer Verwaltungsgebühr gemäß Ziffer 11.4 vor. 

7.0 Ersatzvermittlung

Wird das Beschäftigungsverhältnis innerhalb der ersten vier (4) Wochen nach Arbeitsbeginn beendet und die Agentur hierüber fristgerecht (spätestens sieben Tage nach Kenntnis) informiert, bemüht sich die Agentur um eine geeignete Ersatzkandidatin bzw. einen Ersatzkandidaten. Ein Anspruch auf Ersatzvermittlung besteht nicht, insbesondere wenn:

• der/die Kandidat:in aufgrund veränderter Vertragsbedingungen oder
Anforderungen kündigt, oder
• sich Aufgabenprofil oder Erwartungen des/der Kund:in nachträglich
wesentlich geändert haben.

8.0 Ersatzsuche / No-Show

Sollte die Vermittlung innerhalb der ersten drei (3) Monate trotz beiderseitiger Bemühungen scheitern oder es zu einem Nichterscheinen („No-Show“) kommen, bietet die Agentur eine kostenfreie Ersatzsuche an, sofern Aufgabenprofil und Suchkriterien unverändert bleiben.

9.0 Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten der Kandidat:innen. Eine Weitergabe von Kandidatendaten an Dritte oder eine Weiterempfehlung ist untersagt. Erfolgt dennoch ein Kontakt zwischen Kandidat:in und Dritten, ist der/die Kund:in verpflichtet, die vollständige Vermittlungsgebühr zu zahlen, die bei direkter Beauftragung angefallen wäre. Die Agentur ist berechtigt, personenbezogene Daten von Kund:innen und Kandidat:innen im Rahmen der Vermittlung zu speichern und zu verarbeiten.

10.0 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Agentur:
Feringastraße 6, 85774 München, Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Begriffsbestimmungen:
• „Kandidat“ bezeichnet alle von der Agentur vorgestellten Personen, unabhängig vom Geschlecht.
• „Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die Agentur beauftragt.

11.0 Gebühren

11.1 Safeguarding-Gebühr (Suchstartgebühr)

Zur Aufnahme der Suche erhebt die Agentur eine einmalige SafeguardingGebühr in Höhe von 250 €, zahlbar im Voraus nach Unterzeichnung dieser AGB. Die Gebühr umfasst Beratung, Kandidatensuche, Prüfungen, SafeguardingMaßnahmen und administrative Vorbereitung. Sie wird bei erfolgreicher Vermittlung vollständig von der Vermittlungsgebühr abgezogen. Bei Abbruch der Suche durch den/die Kund:in nach Beginn der Suche ist die Gebühr nicht erstattungsfähig.

11.2 Vermittlungsgebühren

The client agrees to pay the agency the following placement fees upon the successful conclusion of an employment contract or confirmed engagement with
a candidate introduced by the agency:

Dauerhafte Vermittlungen
Für dauerhafte Vermittlungen mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche, unabhängig davon, ob es sich um Live-in- oder Live-out-Positionen handelt, beträgt die Vermittlungsgebühr:

17 % des vereinbarten jährlichen Bruttogehalts der Kandidatin bzw. des Kandidaten.

Temporäre-, Reise- und Maternity-Nurse-Vermittlungen
Für temporäre Einsätze, Reisebetreuung sowie Maternity-Nurse-Positionen wird folgende Gebühr berechnet:

300 € pro Woche, berechnet pro volle Woche.

Bei Einsätzen, die keine vollständigen Wochen umfassen (z. B. 3 Wochen und 3 Tage), werden zusätzliche Tage mit 50 € pro Tag berechnet. Diese werden zusätzlich zur wöchentlichen Gebühr in Rechnung gestellt.

Vermittlungen mit reduzierter Arbeitszeit (unter 20 Stunden pro Woche)
Für Positionen mit weniger als 20 Stunden pro Woche beträgt die Vermittlungsgebühr:

20 % des vereinbarten jährlichen Bruttogehalts der Kandidatin bzw. des Kandidaten.

Solche Positionen werden nach Ermessen der Agentur angenommen und hängen von den jeweiligen Anforderungen der Familie ab.

Zur Orientierung an internationalen Branchenstandards werden Vermittlungsgebühren künftig auf Grundlage des Bruttojahresgehalts berechnet. Dies sorgt für klare und einheitliche Berechnungsgrundlagen.

11.3 Mehrwertsteuer

Alle Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

11.4 Verwaltungsgebühren

Eine Verwaltungsgebühr von 300 € kann erhoben werden:
• bei verspäteter Mitteilung des Vertragsabschlusses
• oder wenn keine Ersatzpflicht besteht, aber weitere Agenturleistungen gewünscht werden

11.5 Zahlungsbedingungen

Die vollständige Vermittlungsgebühr wird mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages oder mit dem tatsächlichen Arbeitsbeginn der vermittelten Kandidatin bzw. des vermittelten Kandidaten fällig – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Nimmt die Kandidatin bzw. der Kandidat ihre bzw. seine Tätigkeit beim Auftraggeber auf, gilt die Vermittlung als erfolgreich abgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob zwischen Auftraggeber und Kandidatin bzw. Kandidat bereits ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde oder ob noch administrative, steuerliche oder sonstige Formalitäten ausstehen.

Mit Aufnahme der Tätigkeit erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.